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Gaumeisterschaft 2023

1. Wettbewerbe, Austragungsorte, Termine

1.1 Es werden die Wettbewerbe der Sportordnung und Steinwaldmodus ausgeschossen.
1.2 Die 100 und 300 Meter Wettbewerbe finden nach Absprache mit dem 2. GSL Horst Peraus (Telnr. 09682-1830914) statt.
1.3 Termine der einzelnen Wettbewerbe: Siehe Anhang 1. Nicht aufgeführte Termine werden nach Eingang der Meldungen festgelegt.

Feuerwaffen Wettbewerbe in Siegritz 04. + 11.02.2023
Luftdruck Wettbewerbe in Thumsenreuth 24.02.2023 und am 03.03.2023 Änderung nach Meldungen!
Der Königschuss ist jederzeit am 24.02.2023 und 03.03.2023 möglich... ohne Anmeldung Stände wurden freigehalten


1.4 Die Siegerehrung findet am Freitag, den 21.04.2023 im Schützenhaus in Thumsenreuth statt. Beginn 19:00 Uhr.
1.5 Wettbewerbe die nicht in Anlage 1 aufgelistet sind, können nach Absprache mit der Gausportleitung durchgeführt werden.

2. Teilnahmeberechtigung, Startmeldung

2.1 Die Teilnahmeberechtigung für Einzelschützen und Mannschaften ergibt sich aus den Regeln 0.7.1 und 0.7.2 der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Der Wettkampfpass muss zur eventuellen Vorlage mitgeführt werden, er ist ab der Gaumeisterschaft Pflicht.
2.2
Meldeschluss zur Gaumeisterschaft ist der
So. 08.01.2023
Die Meldung mit beigefügter Excel-Tabelle bitte an 3. GSL Thomas Glaser
senden:
Glaser.T[@]t-online.de
Die Meldung wird ausschließlich in beigefügter unveränderter Excel-Tabelle anerkannt.
Die Einteilung der GM erfolgt durch die Gausportleitung.
2.3 Qualifikationsringzahlen
entfallen.
2.4 Klasseneinteilung für das Sportjahr 2023 (siehe Anhang 2).

3. Startgeld

Gemäß dem Beschluss der Gauvorstandschaft wird pro Startberechtigung ein Startgeld von 2,50 € für die Schülerklasse und 5,00 € für alle weiteren Klassen erhoben.
Für die Schülerklassen B und C wird kein Startgeld erhoben. Startgeld ist Reuegeld.

4. Allgemeine Bestimmungen, Besondere Hinweise

4.1 Das Kampfgericht wird vom Gau Steinwald als Veranstalter bestimmt.
4.2 Schusszahlen, Scheiben, Regelergänzung (siehe Anhang 3).
4.3 Eine Kontrolle der Sportwaffen und Ausrüstung ist möglich.
4.4 Für Einsprüche (Proteste) ist eine Gebühr von 20 € zu entrichten. Die Einspruchsfrist endet am
Wettkampftag 30 Minuten nach Aushang des Ergebnisses.
4.5 Bei Mannschaftsummeldungen ist eine Gebühr von 5 €, je umgemeldeter Mannschaft zu zahlen.
4.6 Für die Munition hat jeder Schütze selbst zu sorgen. Die Kosten für Scheiben und Standgebühr
übernimmt der Gau Steinwald.
4.7 Den Anweisungen der Schießleiter und -aufsichten ist Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen zieht
eine Disqualifikation nach sich.
4.8 Alle nicht aufgeführten Punkte regeln sich nach der aktuellen, allgemein gültigen Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes.
4.9 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

4.10 Alle Schützen müssen in der Ausliegenden Liste beim Anmelden zur GM selbst eintragen, ob Sie an der Landesmeisterschaft teilnehmen oder nicht!
Ohne Eintrag erfolgt keine Meldung zur LM

Datenschutzerklärung:

Mit der Meldung zur GM erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner Daten an die Sportleitung sowie mit der Veröffentlichung in Ergebnislisten, auf Fotos und im Internet einverstanden.

Horst Peraus
2. Gausportleiter
Thomas Glaser
3. Gausportleiter
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